Datenschutzerklärung Stempel







1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder zum Zwecke der Mitgliederverwaltung. Die Erhebung erfolgt unter Einsatz von Datenverarbeitungseinrichtung. Bei den erhobenen Daten handelt es sich um Name und Anschrift, Adresse und E- Mail Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Kommunikationsdaten und Funktionen im Verein. Es dürfen hierbei keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, welches der Erhebung und Verarbeitung entgegensteht.n im Verein. Es dürfen hierbei keine Anhalstpunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, welches der Erhebung und Verarbeitung entgegensteht.

2. Vorstandmitglieder haben personenbezogene Daten eines oder mehrerer Mitglieder ausschließlich für Vereinszwecke auch auf privaten Passwort geschützten Datenverarbeitungs- und Kommunikationsanlagen zu verarbeiten. Das Mitglied stimmt der Verarbeitung in dieser Art und Weise durch seine Mitgliedschaft im Verein zu.

3. Im Zusammenhang mit Veranstaltung und Wahlen übermittelt der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie an
elektronische Medien. Die Veröffentlichung bzw. Übermittlung von Daten beschränken sich hierbei auf Namen und Funktion im Verein.

4. Berichte über Ehrungen nebst Foto darf der Verein- unter Mitteilung von Namen und Funktion, Art und Weise der Ehrung sowie der Dauer der Vereinszugehörigkeit auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

5. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Name und Einzelfotos seiner Perosn widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbeleibt die Veröffentlichung/Übermittlung.

6. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre oder Mitglieder mit besonderen Aufgabenstellung herausgegeben soweit diese die Informationen für ihre Tätigkeiten zu Erfüllung des Vereinzweckes in Rahmen der jeweilen Aufgabenstellung benötigen.

7. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung ( Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, soweit er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist verboten.

8. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetlzichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 34 und 35, das Recht auf Auskunft über die, zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

9. Bei Austritt, Auschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds mit Ablaufen des nachfolgenden Kalenderjahres gelöscht. Hiervon ausgenommen sind die personenbezogenen Daten des ehemaligen Mitglied welche in Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Verein aufzubewahren sind. Die Löschung dieser Daten kann erst erfolgen, wenn die jeweiligen steuerlichen Aufbewahrungspflichten inclusive möglicher Verjährungsunterbrechungstatbestände abgelaufen sind.

10. Siehe das Gesetz zur  Überchung der Datenschutzbestimmung die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, so ist der Vorstand für dessen Bestellung allein verantwortlich.

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